Einige allgemeine Informationen über den Abbruch von Immobilien
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte kostengünstig und schnell über die Bühne gehen. Zwei wirklich gute Gründe, die Arbeiten einer routinierten Firma zu übertragen. Ein Abbruch muss überlegt und geplant vorgenommen werden, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Speziell die umweltgerechte Beseitigung von Bauschutt und Baustellenabfällen muss geplant und sachgemäß ausgeführt sein. Noch nutzbare Baumaterialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Aushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltschutzgesetze müssen beachtet werden. Ein Abbruch umfasst zumeist auch Gebäudefundament, ein manchmal
kostenintensiver Aspekt, der erststaunlicherweise
bisweilen
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Seriosität
eines Abbruchunternehmens erkennen. Ein erfahrenes Bauunternehmen berücksichtigt
eventuell anfallende Fundamentarbeiten bereits im ersten Angebotsentwurf.
Wir für Sie in Bargteheide: Der Abbruch einer Immobilie muss gründlich und umweltgerecht erfolgen sein
Der Abbruch eines Gebäudes bedarf einer einzelfallbezogen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Fachfirma ausführen kann. Hauseigentümer benötigen für einen Abbruch immer eine Bewilligung der örtlichen Bauverwaltung, in den allermeisten Fällen sind die Abrissarbeiten anzeigepflichtig und der ortsansässigen Verwaltung zeitnah anzukündigen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt regelmäßig über die erforderlichen Belege, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Ebenfalls darf man, wenn ein professionelles Abbruchunternehmen beauftragt wird, davon ausgehen, dass alle notwendigen Fachkenntnisse u.a. über Statik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorliegen. Ein sehr gutes handwerkliches Know-how wird vom Auftraggeber mit Recht angenommen und kann von einer erfahrenen und sachkundigen Firma normalerweise auch nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind im Vorfeld von einem Abbruch auch tiefergehende Genehmigungen der Bauverwaltung nötig. Dies ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Bau unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Gebäude in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist meist eine spezifizierte behördliche Genehmigung erforderlich.
Abbruch von Gebäuden in Bargteheide – wir wissen wie es geht!
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