Einige Details zum Abbruch von Immobilien
Der Abbruch eines Gebäudes soll schnell und günstig passieren. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer erfahrenen Fachfirma zu überlassen. Ein Abbruch ist durchaus anspruchsvoll, ein Abrissbagger allein reicht da eher nicht. Speziell die richtige Beseitigung von Bauschutt und Baustellenabfällen muss geplant und sachgerecht durchgeführt sein. Wiederverwertbare Materialien müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, entstandener Erdaushub ist sicher zu lagern, bestehende Vorschriften sind zu berücksichtigen. Ein Abbruch umfasst oft auch den Gebäudesockel, ein bisweilen
ins Geld gehender Aspekt, der überraschenderweise
manchmal
nicht bedacht wird. Hier kann man die Professionalität
eines Abbruchunternehmens erkennen. Ein seriöses Bauunternehmen berücksichtigt
etwaige Fundamentarbeiten bereits in der ersten Kostennote.
Wir für Sie in Ratekau: Der Abbruch einer Immobilie muss gründlich und umweltgerecht erfolgen sein
Der Abbruch eines Gebäudes braucht eine einzelfallbezogen Planung, die nur eine qualifizierte Firma vornehmen kann. Eigentümer benötigen für den Abbruch grundsätzlich eine Genehmigung des örtlichen Bauamtes, in den allermeisten Fällen ist der Abbruch behördlich anzuzeigen und der ortsansässigen Verwaltung rechtzeitig bekannt zu machen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt immer über die nötigen Belege, die die Befähigung für den Abbruch einer Immobilie bekunden. Ebenfalls muss man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen beauftragt wird, davon ausgehen, dass alle notwendigen Fachkenntnisse beispielsweise über Baustatik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorhanden sind. Ein zufriedenstellendes handwerkliches Know-how wird vom Kunden selbstverständlich angenommen und kann von einer erfahrenen Fachfirma normalerweise auch dokumentiert werden. In bestimmten Fällen sind im Vorfeld von einem Abbruch auch weitergehende Genehmigungen der Verwaltung nötig. Dies ist vorrangig immer dann der Fall, wenn ein Bauwerk unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Wohn- oder Geschäftshaus in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist regelmäßig eine spezifizierte behördliche Genehmigung von Nöten.
Abbruch von Gebäuden in Ratekau – wir wissen wie es geht!
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bewerten
und Ihnen eindeutig darlegen, mit welchem Arbeitsumfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen ist.