Einige Details zum Abbruch von Immobilien
Der Abbruch eines Gebäudes soll schnell und kostengünstig erledigt werden. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer qualifizierten Firma anzuvertrauen. Ein Abbruch bedarf einer genauen Planung, ein Abrissbagger allein reicht da eher nicht. Besonders die ordnungsgemäße Entsorgung von Bauschutt und Baustellenabfällen muss geplant und fachmännisch erledigt sein. Noch nutzbare Materialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, entstandener Erdaushub ist sicher zu lagern, bestehende Vorschriften müssen beachtet werden. Ein Abbruch umfasst in aller Regel auch Gebäudefundament, ein mitunter
ins Geld gehender Aspekt, der erststaunlicherweise
zuweilen
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
eines Abbruchunternehmens erkennen. Ein seriöses Bauunternehmen bedenkt
eventuell anfallende Fundamentarbeiten bereits im ersten Angebotsentwurf.
Kunden haben wir auch in Mecklenburg-Vorpommern: Jahrelange Erfahrung beim Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch eines Gebäudes bedarf einer fallbezogen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Baufirma vornehmen kann. Eigentümer benötigen für einen Abbruch grundsätzlich eine Genehmigung der örtlichen Bauverwaltung, in den allermeisten Fällen ist der Abbruch behördlich anzuzeigen und der Verwaltung rechtzeitig bekannt zu machen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt immer über die erforderlichen Nachweise, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Ebenfalls muss man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, davon ausgehen, dass alle notwendigen Kenntnisse zum Beispiel über Gebäudestatik und Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Ein ausreichendes handwerkliches Können wird vom Auftraggeber mit Recht angenommen und kann von einer qualifizierten Firma normalerweise auch dokumentiert werden. In einigen Fällen sind im Vorfeld von einem Abbruch auch weitergehende Genehmigungen der Verwaltung nötig. Dies ist speziell immer dann der Fall, wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Gebäude in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist zumeist eine spezifizierte behördliche Genehmigung von Nöten.
Ein Abbruch muss fachgerecht vorgenommen werden
Sehr gerne berechnen wir Kosten und Arbeitsaufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Ortstermin können unsere Abrissprofis rasch das Ausmaß der Abbruchmaßnahmen
beurteilen
und Ihnen dezidiert auflisten, mit welchem Umfang, welcher Investition und welcher Dauer
zu rechnen ist.