Einige Informationen über den Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch eines Gebäudes soll kostengünstig und schnell erledigt werden. Zwei wirklich gute Gründe, die Arbeiten einer routinierten Fachfirma zu übertragen. Ein Abbruch ist durchaus anspruchsvoll, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Besonders die richtige Beseitigung von Schutt und Schotter muss abgewickelt und sachgerecht erledigt sein. Noch nutzbare Materialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, entstandener Erdaushub ist korrekt zu lagern, Umweltrichtlinien müssen beachtet werden. Ein Abbruch beinhaltet zumeist auch den Gebäudesockel, ein bisweilen
kostenintensiver Aspekt, der kurioserweise
manchmal
unberücksichtigt bleibt. An dieser Stelle kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein kenntnisreiches Unternehmen bedenkt
mögliche Fundamentarbeiten schon im ersten Angebotsentwurf.
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Der Abbruch eines Gebäudes bedarf einer einzelfallbezogen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Fachfirma vornehmen kann. Hausbesitzer brauchen für den Abbruch grundsätzlich eine Erlaubnis des örtlichen Bauamtes, in den meisten Fällen ist der Abbruch anzeigepflichtig und der ortsansässigen Verwaltung rechtzeitig anzukündigen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt immer über die erforderlichen Belege, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Ebenfalls muss man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen beauftragt wird, sicher voraussetzen, dass alle nötigen Kenntnisse z.B. über Gebäudestatik und Schutzbestimmungen vorhanden sind. Ein zufriedenstellendes handwerkliches Können wird vom Bauherren selbstverständlich vorausgesetzt und kann von einer qualifizierten Firma regelmäßig auch nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind im Vorfeld von einem Abbruch auch weitergehende Genehmigungen der Bauverwaltung nötig. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Gebäude in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist meist eine spezifizierte amtliche Erlaubnis von Nöten.
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von Ihrem Abbruch. Nach einem Ortstermin können unsere Mitarbeiter rasch den Umfang der Abrissarbeiten
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zu rechnen wäre.