Einige Informationen über Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten sollen möglichst schnell und natürlich auch kostengünstig erledigt werden. Zwei echte Gründe, die notwendigen Tätigkeiten einer qualifizierten Fachfirma anzuvertrauen. Abbrucharbeiten müssen überlegt und geplant vorgenommen werden, eine Abrissbirne reicht da natürlich nicht aus. Insbesondere die ordnungsgemäße Entsorgung vom Bauschutt muss abgewickelt und sachgemäß erledigt sein. Noch nutzbare Baumaterialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, angefallener Erdaushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltrichtlinien sind zu berücksichtigen. Abbrucharbeiten umfassen in aller Regel auch den Gebäudesockel, ein manchmal
ins Geld gehender Aspekt, der erststaunlicherweise
manchmal
nicht bedacht wird. Hier kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens ablesen. Ein kenntnisreiches Unternehmen inkludiert
mögliche Fundamentarbeiten schon im ersten Angebotsentwurf.
Anfragen erreichen uns regelmäßig aus Parchim: Abbrucharbeiten müssen fachgerecht vorgenommen werden
Abbrucharbeiten bedürfen einer einzelfallbezogen Planung, die nur eine erfahrene Firma ausführen kann. Eigentümer benötigen für ihre Abbrucharbeiten fast ausnahmlos eine Bewilligung des Bauamtes, in den meisten Fällen ist der Abbruch behördlich anzuzeigen und dem Baurechtsamt rechtzeitig anzukündigen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt regelmäßig über die nötigen Belege, die die Eignung für Abbrucharbeiten an einer Immobilie dokumentieren. Ebenfalls muss man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen beauftragt wird, sicher sein, dass alle nötigen Fachkenntnisse beispielsweise über Gebäudestatik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorliegen. Ein zufriedenstellendes handwerkliches Know-how wird vom Kunden mit Recht angenommen und kann von einer qualifizierten Fachfirma für gewöhnlich auch problemlos nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind im Vorfeld von Abbrucharbeiten auch tiefergehende Genehmigungen des Bauamtes notwendig. Dies ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn ein Gebäude denkmalgeschützt. Auch wenn sich das Wohn- oder Geschäftshaus in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist zumeist eine detaillierte behördliche Genehmigung unabdingbar.
Jahrelange Erfahrung bei Abbrucharbeiten
Gerne kalkulieren wir Kosten und Arbeitsaufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Vor-Ort-Termin können unsere Fachhandwerker rasch den Umfang der Abbrucharbeiten
abschätzen
und Ihnen eindeutig aufzeigen, mit welchem Umfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen ist. Ihre Abbrucharbeiten sind bei uns in besten Händen.