Einige allgemeine Informationen über den Abbruch von Immobilien
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte schnell und kostengünstig passieren. Zwei gute Gründe, die Arbeiten einer qualifizierten Fachfirma zu übertragen. Ein Abbruch muss überlegt und geplant vorgenommen werden, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Speziell die richtige Beseitigung von Bauschutt und Baustellenabfällen will organisiert und sachgemäß durchgeführt sein. Noch nutzbare Materialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, angefallener Aushub ist korrekt und sicher zu lagern, bestehende Vorschriften sind einzuhalten. Ein Abbruch umfasst meist auch das Fundament des entsprechenden Objektes, ein mitunter
kostenintensiver Aspekt, der kurioserweise
ab und zu
nicht bedacht wird. Hier kann man die Seriosität
eines Abbruchunternehmens ablesen. Ein qualifiziertes Unternehmen berücksichtigt
eventuelle Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostenauflistung.
Kunden aus Barsbüttel vertrauen unserer Expertise: Ein Abbruch muss mit größter Sorgfalt vorgenommen werden
Der Abbruch eines Gebäudes braucht eine gründlichen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Baufirma vornehmen kann. Eigentümer brauchen für einen Abbruch grundsätzlich eine Genehmigung des örtlichen Bauamtes, in den meisten Fällen ist der Abbruch anzeigepflichtig und der ortsansässigen Verwaltung fristgerecht bekannt zu machen. Eine Fachfirma verfügt immer über die notwendigen Belege, die die Befähigung für den Abbruch einer Immobilie dokumentieren. Ebenfalls muss man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen angefragt wird, sicher voraussetzen, dass alle notwendigen Fachkenntnisse zum Beispiel über Gebäudestatik und Schutzbestimmungen vorliegen. Ein sehr gutes handwerkliches Können wird vom Auftraggeber selbstverständlich vorausgesetzt und kann von einer sachkundigen Fachfirma üblicherweise auch dokumentiert werden. In einigen Fällen sind vor dem Abbruch auch weitreichendere Genehmigungen des Bauamtes notwendig. Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn ein Bauwerk unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Gebäude in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist in der Regel eine spezifizierte behördliche Erlaubnis notwendig.
Abbruch von Gebäuden in Barsbüttel – wir wissen wie es geht!
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