Einige Informationen über den Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch eines Gebäudes soll kostengünstig und schnell über die Bühne gehen. Zwei wirklich gute Gründe, die Arbeiten einer erfahrenen Firma zu überlassen. Ein Abbruch muss gut geplant sein, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Speziell die ordnungsgemäße Entsorgung vom Bauschutt will wohldurchdacht und sachgemäß durchgeführt sein. Noch nutzbare Baumaterialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Erdaushub ist sicher und korrekt zu lagern, Umweltvorschriften sind einzuhalten. Ein Abbruch beinhaltet meist auch den Gebäudesockel, ein mitunter
nicht ganz günstiger Aspekt, der erststaunlicherweise
bisweilen
nicht bedacht wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
eines Abbruchunternehmens ablesen. Ein qualifiziertes Unternehmen inkludiert
eventuell anfallende Fundamentarbeiten bereits im ersten Angebotsentwurf.
Kunden haben wir auch in Bostedt: Jahrelange Erfahrung beim Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch eines Gebäudes braucht eine einzelfallbezogen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Baufirma vornehmen kann. Eigentümer benötigen für den Abbruch so gut wie immer eine Erlaubnis der örtlichen Bauverwaltung, in den meisten Fällen sind die Abbrucharbeiten behördlich anzuzeigen und dem Baurechtsamt zeitnah anzukündigen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt natürlich über die notwendigen Belege, die die Befähigung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Auch darf man, wenn ein professionelles Abbruchunternehmen angefragt wird, sicher voraussetzen, dass alle nötigen Fachkenntnisse u.a. über Gebäudestatik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorliegen. Ein ausreichendes handwerkliches Know-how wird vom Auftraggeber mit Recht angenommen und kann von einer erfahrenen und sachkundigen Firma für gewöhnlich auch nachgewiesen werden. In einigen Fällen sind vor dem Abbruch auch tiefergehende Genehmigungen der Bauverwaltung notwendig. Dies ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Gebäude in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist zumeist eine spezifizierte behördliche Erlaubnis erforderlich.
Ein Abbruch muss fachgerecht vorgenommen werden
Sehr gerne berechnen wir Kosten und Aufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Ortstermin können unsere Abrissprofis schnell das Ausmaß der Abrissarbeiten
abschätzen
und Ihnen dezidiert auflisten, mit welchem Umfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen ist.