Einige Details zum Abbruch von Immobilien
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte möglichst schnell und natürlich auch kostengünstig über die Bühne gehen. Zwei gute Gründe, die Arbeiten einer erfahrenen Firma zu übertragen. Ein Abbruch muss gut geplant sein, eine Abrissbirne reicht da natürlich nicht. Besonders die ordnungsgemäße Beseitigung von Schutt und Schotter will abgewickelt und fachmännisch ausgeführt sein. Wiederverwertbare Baustoffe müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Aushub ist sicher und korrekt zu lagern, Umweltvorschriften müssen beachtet werden. Ein Abbruch beinhaltet meist auch das Fundament des entsprechenden Objektes, ein bisweilen
nicht ganz günstiger Aspekt, der überraschenderweise
zuweilen
nicht berücksichtigt wird. Hier kann man die Seriosität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein kenntnisreiches Bauunternehmen bedenkt
etwaige Fundamentarbeiten bereits im ersten Angebotsentwurf.
Wir für Sie in Herzogtum Lauenburg: Der Abbruch einer Immobilie muss gründlich und umweltgerecht erfolgen sein
Der Abbruch eines Gebäudes benötigt eine individuellen Planung, die nur eine qualifizierte Firma vornehmen kann. Hausbesitzer benötigen für einen Abbruch so gut wie immer eine Erlaubnis des örtlichen Bauamtes, in den allermeisten Fällen sind die Abbrucharbeiten behördlich anzuzeigen und dem Baurechtsamt zeitnah bekannt zu machen. Eine Fachfirma verfügt regelmäßig über die nötigen Nachweise, die die Befähigung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Auch muss man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, sicher voraussetzen, dass alle notwendigen Kenntnisse unter anderem über Baustatik und Arbeits- und Gesundheitsschutz vorhanden sind. Ein ausreichendes handwerkliches Know-how wird vom Auftraggeber mit Recht vorausgesetzt und kann von einer sachkundigen Fachfirma normalerweise auch nachgewiesen werden. In einigen Fällen sind vor dem Abbruch eines Bestandsgebäudes auch weitreichendere Genehmigungen der Verwaltung notwendig. Dies ist u.a. immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich der Bau in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist regelmäßig eine detaillierte amtliche Genehmigung unabdingbar.
Auch in Herzogtum Lauenburg: Ein Abbruch vom Fachbetrieb
Sehr gerne berechnen wir Kosten und Aufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Ortstermin können unsere Mitarbeiter rasch das Ausmaß der Abrissmaßnahmen
abschätzen
und Ihnen dezidiert auflisten, mit welchem Arbeitsumfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen ist.