Einige Informationen über den Abbruch von Gebäuden
Ein Abbruch soll möglichst schnell und natürlich auch kostengünstig über die Bühne gehen. Zwei echte Gründe, die Arbeiten einer qualifizierten Fachfirma zu übertragen. Ein Abbruch muss überlegt und geplant vorgenommen werden, ein Abrissbagger allein reicht da eher nicht. Besonders die fachgerechte Beseitigung von Bauschutt und Baustellenabfällen will wohldurchdacht und sachgemäß erledigt sein. Wiederverwertbare Materialien müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, angefallener Aushub ist sicher zu lagern, bestehende Vorschriften sind zu berücksichtigen. Ein Abbruch beinhaltet zumeist auch das Fundament, ein manchmal
ins Geld gehender Aspekt, der erststaunlicherweise
vereinzelt
nicht bedacht wird. An dieser Stelle kann man die Seriosität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein seriöses Bauunternehmen bedenkt
eventuell anfallende Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostenauflistung.
Kunden haben wir auch in Neustadt-Glewe: Jahrelange Erfahrung beim Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch eines Gebäudes bedarf einer gründlichen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Firma vornehmen kann. Eigentümer benötigen für den Abbruch so gut wie immer eine Bewilligung der Ortsverwaltung, in den meisten Fällen sind die Abrissarbeiten anzeigepflichtig und der Verwaltung fristgerecht bekannt zu machen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt regelmäßig über die nötigen Belege, die die Befähigung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Auch darf man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, davon ausgehen, dass alle notwendigen Fachkenntnisse beispielsweise über Statik und Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Ein ausreichendes handwerkliches Know-how wird vom Bauherren mit Recht vorausgesetzt und kann von einer qualifizierten Fachfirma für gewöhnlich auch nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind im Vorfeld von einem Abbruch auch weitergehende Genehmigungen der Baurechtsbehörde notwendig. Dies ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Gebäude denkmalgeschützt. Auch wenn sich die Immobilie in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist meist eine spezifizierte behördliche Genehmigung unabdingbar.
Ein Abbruch muss fachgerecht vorgenommen werden
Gerne berechnen wir Arbeitsaufwand und Kosten
von Ihrem Abbruch. Nach einer Ortsbegehung können unsere Fachhandwerker rasch das Ausmaß der Abrissmaßnahmen
abwägen
und Ihnen detailliert darlegen, mit welchem Umfang, welcher Investition und welcher Dauer
man rechnen sollte.