Einige Details zum Abbruch von Immobilien
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte schnell und kostengünstig erledigt werden. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer routinierten Fachfirma anzuvertrauen. Ein Abbruch muss überlegt und geplant vorgenommen werden, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Speziell die umweltgerechte Beseitigung vom Bauschutt will organisiert und fachmännisch erledigt sein. Wiederverwertbare Materialien müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Erdaushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltschutzgesetze sind zu berücksichtigen. Ein Abbruch beinhaltet regelmäßig auch den Gebäudesockel, ein manchmal
kostenintensiver Aspekt, der überraschenderweise
vereinzelt
nicht bedacht wird. An dieser Stelle kann man die Seriosität
des Abbruchunternehmens ablesen. Ein kenntnisreiches Bauunternehmen bedenkt
eventuell anfallende Fundamentarbeiten bereits in der ersten Kostennote.
Wir für Sie in Quickborn: Der Abbruch einer Immobilie muss gründlich und umweltgerecht erfolgen sein
Der Abbruch eines Gebäudes benötigt eine fallbezogen Planung, die nur eine erfahrene Firma vornehmen kann. Hausbesitzer benötigen für den Abbruch fast ausnahmlos eine Zustimmung der Ortsverwaltung, in den meisten Fällen sind die Abbrucharbeiten behördlich anzuzeigen und der ortsansässigen Verwaltung fristgerecht bekannt zu machen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt immer über die nötigen Belege, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie dokumentieren. Auch muss man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen angefragt wird, sicher voraussetzen, dass alle notwendigen Kenntnisse u.a. über Statik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorhanden sind. Ein zufriedenstellendes handwerkliches Können wird vom Bauherren natürlich angenommen und kann von einer sachkundigen Baufirma für gewöhnlich auch dokumentiert werden. In einigen Fällen sind im Vorfeld von einem Abbruch auch weitreichendere Genehmigungen der Verwaltung notwendig. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn ein Bauwerk denkmalgeschützt. Auch wenn sich der Bau in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist regelmäßig eine detaillierte behördliche Erlaubnis erforderlich.
Auch in Quickborn: Ein Abbruch vom Fachbetrieb
Gerne kalkulieren wir Arbeitsaufwand und Kosten
von Ihrem Abbruch. Nach einem Vor-Ort-Termin können unsere Mitarbeiter schnell das Ausmaß der Abbruchmaßnahmen
beurteilen
und Ihnen eindeutig auflisten, mit welchem Umfang, welcher Investitionshöhe und welcher Dauer
zu rechnen ist.