Einige Details zum Abbruch von Immobilien
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte möglichst schnell und natürlich auch kostengünstig passieren. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer qualifizierten Fachfirma zu übertragen. Ein Abbruch muss überlegt und geplant vorgenommen werden, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Insbesondere die fachgerechte Beseitigung von Bauschutt und Baustellenabfällen will organisiert und fachgerecht durchgeführt sein. Noch nutzbare Baustoffe müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, angefallener Aushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltrichtlinien müssen beachtet werden. Ein Abbruch beinhaltet zumeist auch das Fundament, ein bisweilen
ins Geld gehender Aspekt, der überraschenderweise
ab und zu
unberücksichtigt bleibt. An dieser Stelle kann man die Seriosität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein erfahrenes Unternehmen berücksichtigt
eventuelle Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostennote.
Kunden aus Rahlstedt vertrauen unserer Expertise: Ein Abbruch muss mit größter Sorgfalt vorgenommen werden
Der Abbruch eines Gebäudes bedarf einer individuellen Vorarbeit, die nur eine erfahrene Fachfirma ausführen kann. Hauseigentümer benötigen für einen Abbruch fast ausnahmlos eine Erlaubnis des örtlichen Bauamtes, in den meisten Fällen sind die Abrissarbeiten behördlich anzuzeigen und dem Baurechtsamt fristgerecht bekannt zu machen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt natürlich über die notwendigen Nachweise, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Auch darf man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, sicher voraussetzen, dass alle nötigen Fachkenntnisse zum Beispiel über Baustatik und Schutzbestimmungen vorhanden sind. Ein genügendes handwerkliches Können wird vom Kunden natürlich vorausgesetzt und kann von einer erfahrenen und sachkundigen Firma üblicherweise auch nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind vor dem Abbruch eines Bestandsgebäudes auch tiefergehende Genehmigungen der Bauverwaltung notwendig. Dies ist speziell immer dann der Fall, wenn ein Bau unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich das Wohn- oder Geschäftshaus in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist meist eine detaillierte amtliche Erlaubnis notwendig.
Abbruch von Gebäuden in Rahlstedt – wir wissen wie es geht!
Gerne berechnen wir Kosten und Aufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Vor-Ort-Termin können unsere Mitarbeiter schnell das Ausmaß der Abbruchmaßnahmen
beurteilen
und Ihnen eindeutig aufzeigen, mit welchem Umfang, welcher Investitionshöhe und welcher Dauer
zu rechnen wäre.