Einige Informationen über den Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte schnell und günstig passieren. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer routinierten Firma anzuvertrauen. Ein Abbruch bedarf einer genauen Planung, ein Abrissbagger allein reicht da eher nicht. Speziell die richtige Beseitigung von Schutt und Schotter will geplant und sachgerecht durchgeführt sein. Noch nutzbare Baustoffe müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, entstandener Erdaushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltvorschriften sind einzuhalten. Ein Abbruch beinhaltet meist auch das Fundament, ein mitunter
ins Geld gehender Aspekt, der kurioserweise
manchmal
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein qualifiziertes Bauunternehmen berücksichtigt
etwaige Fundamentarbeiten bereits im ersten Angebotsentwurf.
Übertragen Sie den Abbruch Ihrer Altimmobilie in Reinbek erfahrenen Spezialisten!
Der Abbruch eines Gebäudes benötigt eine individuellen Vorarbeit, die nur eine erfahrene Fachfirma ausführen kann. Immobilienbesitzer brauchen für einen Abbruch so gut wie immer eine Genehmigung der Ortsverwaltung, in den allermeisten Fällen sind die Abrissarbeiten behördlich anzuzeigen und der ortsansässigen Verwaltung rechtzeitig anzukündigen. Eine Fachfirma verfügt immer über die nötigen Belege, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Ebenfalls darf man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen angefragt wird, davon ausgehen, dass alle nötigen Fachkenntnisse z.B. über Gebäudestatik und Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Ein zufriedenstellendes handwerkliches Können wird vom Kunden zurecht vorausgesetzt und kann von einer sachkundigen Fachfirma normalerweise auch dokumentiert werden. In einigen Fällen sind vor dem Abbruch eines Bestandsgebäudes auch weitergehende Genehmigungen der Bauverwaltung nötig. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex denkmalgeschützt. Auch wenn sich das Wohn- oder Geschäftshaus in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist regelmäßig eine detaillierte behördliche Erlaubnis erforderlich.
Abbruch von Gebäuden in Reinbek – wir wissen wie es geht!
Sehr gerne berechnen wir Kosten und Aufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einer Ortsbegehung können unsere Fachhandwerker rasch das Ausmaß der Abbruchmaßnahmen
in Augenschein nehmen
und Ihnen detailliert aufzeigen, mit welchem Arbeitsumfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen wäre.