Einige allgemeine Informationen über den Abbruch von Immobilien
Der Abbruch eines Gebäudes soll schnell und günstig passieren. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer erfahrenen Firma zu übertragen. Ein Abbruch muss überlegt und geplant vorgenommen werden, ein Abrissbagger allein reicht da eher nicht. Insbesondere die fachgerechte Entsorgung von Baustellenabfällen muss wohldurchdacht und sachgemäß erledigt sein. Wiederverwertbare Materialien müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Erdaushub ist sicher und korrekt zu lagern, Umweltrichtlinien müssen beachtet werden. Ein Abbruch beinhaltet zumeist auch den Gebäudesockel, ein zuweilen
nicht ganz günstiger Aspekt, der überraschenderweise
vereinzelt
unberücksichtigt bleibt. Hier kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein erfahrenes Unternehmen inkludiert
eventuelle Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostennote.
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Der Abbruch eines Gebäudes braucht eine individuellen Vorarbeit, die nur eine erfahrene Baufirma ausführen kann. Immobilienbesitzer brauchen für einen Abbruch so gut wie immer eine Genehmigung der örtlichen Bauverwaltung, in den allermeisten Fällen sind die Abrissarbeiten behördlich anzuzeigen und dem Baurechtsamt rechtzeitig anzukündigen. Eine Fachfirma verfügt regelmäßig über die notwendigen Nachweise, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Auch darf man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen beauftragt wird, davon ausgehen, dass alle nötigen Kenntnisse zum Beispiel über Statik und Schutzbestimmungen vorhanden sind. Ein ausreichendes handwerkliches Know-how wird vom Kunden zurecht angenommen und kann von einer qualifizierten beispielsweise üblicherweise auch problemlos nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind vor dem Abbruch auch tiefergehende Genehmigungen der Baurechtsbehörde notwendig. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Bau denkmalgeschützt. Auch wenn sich der Bau in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist meist eine detaillierte behördliche Genehmigung erforderlich.
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