Einige allgemeine Informationen über den Abbruch von Immobilien
Ein Abbruch soll schnell und günstig erfolgen. Zwei mehr als treffliche Gründe, die Arbeiten einer erfahrenen Fachfirma zu übertragen. Ein Abbruch ist durchaus anspruchsvoll, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Insbesondere die fachgerechte Entsorgung von Baustellenabfällen will geplant und fachmännisch ausgeführt sein. Noch nutzbare Materialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Erdaushub ist sicher zu lagern, Umweltschutzgesetze müssen beachtet werden. Ein Abbruch beinhaltet meist auch das Fundament, ein mitunter
nicht ganz günstiger Aspekt, der überraschenderweise
ab und zu
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens ablesen. Ein kenntnisreiches Unternehmen bedenkt
mögliche Fundamentarbeiten schon im ersten Angebotsentwurf.
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Der Abbruch eines Gebäudes benötigt eine individuellen Vorarbeit, die nur eine erfahrene Fachfirma vornehmen kann. Hausbesitzer brauchen für den Abbruch so gut wie immer eine Bewilligung des Bauamtes, in den allermeisten Fällen ist der Abbruch behördlich anzuzeigen und der Verwaltung fristgerecht bekannt zu machen. Eine Fachfirma verfügt natürlich über die erforderlichen Nachweise, die die Befähigung für den Abbruch einer Immobilie dokumentieren. Auch darf man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen angefragt wird, sicher sein, dass alle notwendigen Fachkenntnisse zum Beispiel über Statik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorliegen. Ein genügendes handwerkliches Können wird vom Kunden zurecht angenommen und kann von einer sachkundigen und erfahrenen beispielsweise normalerweise auch dokumentiert werden. In bestimmten Fällen sind vor dem Abbruch eines Bestandsgebäudes auch weitreichendere Genehmigungen der Bauverwaltung notwendig. Dies ist unter anderem immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex denkmalgeschützt. Auch wenn sich die Immobilie in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist meist eine spezifizierte behördliche Erlaubnis von Nöten.
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zu rechnen ist.