Einige Informationen über den Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch eines Gebäudes soll schnell und günstig erledigt werden. Zwei gute Gründe, die Arbeiten einer qualifizierten Firma zu übertragen. Ein Abbruch ist durchaus anspruchsvoll, eine Abrissbirne reicht da natürlich nicht. Besonders die umweltgerechte Beseitigung von Bauschutt und Baustellenabfällen muss abgewickelt und fachmännisch erledigt sein. Recyclingfähige Baustoffe müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, angefallener Erdaushub ist korrekt zu lagern, bestehende Vorschriften sind zu berücksichtigen. Ein Abbruch umfasst oftmals auch das Fundament des entsprechenden Objektes, ein mitunter
nicht ganz günstiger Aspekt, der überraschenderweise
zuweilen
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Seriosität
eines Abbruchunternehmens ablesen. Ein seriöses Bauunternehmen bedenkt
eventuelle Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostennote.
Kunden aus Timmendorfer Strand vertrauen unserer Expertise: Ein Abbruch muss mit größter Sorgfalt vorgenommen werden
Der Abbruch eines Gebäudes bedarf einer einzelfallbezogen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Baufirma ausführen kann. Hausbesitzer benötigen für den Abbruch so gut wie immer eine Genehmigung des örtlichen Bauamtes, in den meisten Fällen ist der Abbruch anzeigepflichtig und dem Baurechtsamt fristgerecht anzukündigen. Eine Fachfirma verfügt immer über die notwendigen Belege, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie belegen. Auch darf man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen beauftragt wird, sicher sein, dass alle nötigen Fachkenntnisse beispielsweise über Baustatik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorliegen. Ein genügendes handwerkliches Können wird vom Kunden natürlich vorausgesetzt und kann von einer sachkundigen und erfahrenen Fachfirma üblicherweise auch dokumentiert werden. In einigen Fällen sind vor dem Abbruch eines Bestandsgebäudes auch weitreichendere Genehmigungen der Baurechtsbehörde nötig. Dies ist vor allem immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex denkmalgeschützt. Auch wenn sich das Wohn- oder Geschäftshaus in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist meist eine detaillierte amtliche Erlaubnis unabdingbar.
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