Einige Informationen über den Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch einer Altimmobilie sollte kostengünstig und schnell über die Bühne gehen. Zwei echte Gründe, die Arbeiten einer routinierten Fachfirma anzuvertrauen. Ein Abbruch muss gut geplant sein, ein Abrissbagger allein reicht da eher nicht. Speziell die ordnungsgemäße Entsorgung von Bauschutt und Baustellenabfällen muss organisiert und fachgerecht erledigt sein. Wiederverwertbare Baustoffe müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Erdaushub ist korrekt zu lagern, Umweltschutzgesetze sind zu berücksichtigen. Ein Abbruch umfasst oftmals auch das Fundament des entsprechenden Objektes, ein zuweilen
nicht ganz günstiger Aspekt, der erststaunlicherweise
bisweilen
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens erkennen. Ein erfahrenes Unternehmen bedenkt
eventuell anfallende Fundamentarbeiten bereits im ersten Angebotsentwurf.
Kunden aus Trappenkamp vertrauen unserer Expertise: Ein Abbruch muss mit größter Sorgfalt vorgenommen werden
Der Abbruch eines Gebäudes braucht eine einzelfallbezogen Vorarbeit, die nur eine qualifizierte Baufirma vornehmen kann. Hauseigentümer benötigen für einen Abbruch fast ausnahmlos eine Bewilligung der Ortsverwaltung, in den meisten Fällen sind die Abrissarbeiten anzeigepflichtig und dem Baurechtsamt zeitnah bekanntzugeben. Eine Fachfirma verfügt natürlich über die erforderlichen Nachweise, die die Eignung für den Abbruch einer Immobilie bekunden. Auch darf man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen beauftragt wird, sicher sein, dass alle notwendigen Fachkenntnisse z.B. über Gebäudestatik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorhanden sind. Ein zufriedenstellendes handwerkliches Know-how wird vom Kunden zurecht vorausgesetzt und kann von einer erfahrenen beispielsweise normalerweise auch nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind vor dem Abbruch eines Bestandsgebäudes auch weitergehende Genehmigungen der Bauverwaltung notwendig. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex denkmalgeschützt. Auch wenn sich der Bau in einem als Sanierungsgebiet deklarierten Areal befindet, ist regelmäßig eine detaillierte amtliche Erlaubnis erforderlich.
Abbruch von Gebäuden in Trappenkamp – wir wissen wie es geht!
Sehr gerne berechnen wir Arbeitsaufwand und Kosten
von Ihrem Abbruch. Nach einer Ortsbegehung können unsere Mitarbeiter schnell das Ausmaß der Abbruchmaßnahmen
beurteilen
und Ihnen dezidiert darlegen, mit welchem Umfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen ist.