Einige Informationen über Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten sollen kostengünstig und schnell erfolgen. Zwei mehr als treffliche Gründe, die notwendigen Tätigkeiten einer erfahrenen Firma zu überlassen. Abbrucharbeiten sind durchaus anspruchsvoll, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Speziell die richtige Entsorgung von Bauschutt und Baustellenabfällen muss wohldurchdacht und sachgerecht durchgeführt sein. Wiederverwertbare Baumaterialien müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Erdaushub ist sicher und korrekt zu lagern, bestehende Vorschriften sind zu berücksichtigen. Abbrucharbeiten beinhalten zumeist auch das Fundament, ein mitunter
ins Geld gehender Aspekt, der kurioserweise
zuweilen
nicht bedacht wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
eines Abbruchunternehmens ablesen. Ein qualifiziertes Unternehmen berücksichtigt
etwaige Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostennote.
Wir arbeiten für Sie in Bergstedt Duvenstedt: Abbrucharbeiten vom Fachbetrieb
Abbrucharbeiten bedürfen einer gründlichen Planung, die nur eine erfahrene Baufirma ausführen kann. Hausbesitzer brauchen für ihre Abbrucharbeiten grundsätzlich eine Zustimmung des örtlichen Bauamtes, in den meisten Fällen ist ein Abriss behördlich anzuzeigen und der zuständigen Behörde rechtzeitig anzukündigen. Eine Fachfirma verfügt regelmäßig über die nötigen Belege, die die Eignung für Abbrucharbeiten an einer Immobilie bekunden. Ebenfalls muss man, wenn ein professionelles Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, sicher voraussetzen, dass alle notwendigen Kenntnisse z.B. über Gebäudestatik und Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Ein ausreichendes handwerkliches Können wird vom Bauherren natürlich vorausgesetzt und kann von einer sachkundigen und erfahrenen Baufirma regelmäßig auch problemlos nachgewiesen werden. In einigen Fällen sind vor den Abbrucharbeiten auch tiefergehende Genehmigungen der Bauverwaltung notwendig. Dies ist unter anderem immer dann der Fall, wenn ein Bau denkmalgeschützt. Auch wenn sich das Wohn- oder Geschäftshaus in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist in der Regel eine spezifizierte behördliche Genehmigung unabdingbar.
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Gerne kalkulieren wir Kosten und Aufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Ortstermin können unsere Mitarbeiter rasch das Ausmaß der Abbrucharbeiten
abwägen
und Ihnen eindeutig darlegen, mit welchem Arbeitsumfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
zu rechnen ist. Ihre Abbrucharbeiten liegen bei uns in besten Händen.