Einige allgemeine Informationen über Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten sollen kostengünstig und schnell über die Bühne gehen. Zwei wirklich gute Gründe, die notwendigen Tätigkeiten einer qualifizierten Fachfirma zu überlassen. Abbrucharbeiten müssen überlegt und geplant vorgenommen werden, eine Abrissbirne reicht da natürlich nicht aus. Besonders die umweltgerechte Beseitigung vom Bauschutt muss wohldurchdacht und sachgerecht erledigt sein. Noch nutzbare Baustoffe müssen von nicht wiederverwertbaren Stoffen getrennt werden, anfallender Aushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltrichtlinien sind zu berücksichtigen. Abbrucharbeiten beinhalten in aller Regel auch den Gebäudesockel, ein bisweilen
kostenintensiver Aspekt, der überraschenderweise
bisweilen
nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle kann man die Professionalität
des Abbruchunternehmens ablesen. Ein qualifiziertes Unternehmen bedenkt
mögliche Fundamentarbeiten bereits in der ersten Kostennote.
Anfragen erreichen uns regelmäßig aus Elmshorn: Abbrucharbeiten müssen fachgerecht vorgenommen werden
Abbrucharbeiten benötigen eine einzelfallbezogen Planung, die nur eine erfahrene Baufirma ausführen kann. Eigentümer benötigen für ihre Abbrucharbeiten grundsätzlich eine Zustimmung des örtlichen Bauamtes, in den allermeisten Fällen sind die Abbrucharbeiten behördlich anzuzeigen und der ortsansässigen Verwaltung fristgerecht anzukündigen. Eine spezialisierte Baufirma verfügt immer über die nötigen Belege, die die Befähigung für Abbrucharbeiten an einer Immobilie belegen. Auch muss man, wenn ein qualifiziertes Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, davon ausgehen, dass alle nötigen Kenntnisse zum Beispiel über Baustatik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorliegen. Ein sehr gutes handwerkliches Können wird vom Auftraggeber mit Recht angenommen und kann von einer erfahrenen beispielsweise üblicherweise auch problemlos nachgewiesen werden. In einigen Fällen sind vor den Abbrucharbeiten auch weitergehende Genehmigungen der Verwaltung notwendig. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn ein Bauwerk unter Denkmalschutz steht. Auch wenn sich der Bau in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist meist eine detaillierte amtliche Erlaubnis erforderlich.
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Sehr gerne kalkulieren wir Arbeitsaufwand und Kosten
von Ihrem Abbruch. Nach einem Vor-Ort-Termin können unsere Mitarbeiter rasch das Ausmaß der Abbrucharbeiten
bewerten
und Ihnen detailliert aufzeigen, mit welchem Umfang, welcher Investitionshöhe und welcher Dauer
man rechnen sollte. Ihre Abbrucharbeiten liegen bei uns in den absolut besten Händen.