Einige allgemeine Informationen über Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten sollen möglichst schnell und natürlich auch kostengünstig passieren. Zwei mehr als treffliche Gründe, die notwendigen Tätigkeiten einer qualifizierten Firma zu übertragen. Abbrucharbeiten müssen überlegt und geplant vorgenommen werden, Hammer und Stemmeisen sind ganz sicher nicht genug. Speziell die richtige Entsorgung von Schutt und Schotter will geplant und fachmännisch durchgeführt sein. Wiederverwertbare Materialien müssen von nicht mehr brauchbaren Stoffen getrennt werden, angefallener Aushub ist korrekt und sicher zu lagern, Umweltvorschriften sind zu berücksichtigen. Abbrucharbeiten beinhalten oftmals auch Gebäudefundament, ein zuweilen
nicht ganz günstiger Aspekt, der erststaunlicherweise
manchmal
nicht berücksichtigt wird. Hier kann man die Seriosität
eines Abbruchunternehmens erkennen. Ein seriöses Unternehmen berücksichtigt
mögliche Fundamentarbeiten schon in der ersten Kostennote.
Wir arbeiten für Sie in Neumünster: Abbrucharbeiten vom Fachbetrieb
Abbrucharbeiten bedürfen einer individuellen Planung, die nur eine erfahrene Baufirma vornehmen kann. Immobilienbesitzer brauchen für ihre Abbrucharbeiten fast ausnahmlos eine Bewilligung der Ortsverwaltung, in den meisten Fällen ist der Abbruch behördlich anzuzeigen und der zuständigen Behörde fristgerecht bekanntzugeben. Eine spezialisierte Baufirma verfügt immer über die notwendigen Nachweise, die die Eignung für Abbrucharbeiten an einer Immobilie dokumentieren. Auch muss man, wenn ein erfahrenes Abbruchunternehmen in Anspruch genommen wird, sicher voraussetzen, dass alle nötigen Kenntnisse u.a. über Statik und Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen vorhanden sind. Ein genügendes handwerkliches Know-how wird vom Auftraggeber zurecht vorausgesetzt und kann von einer sachkundigen und erfahrenen Baufirma üblicherweise auch problemlos nachgewiesen werden. In bestimmten Fällen sind vor den Abbrucharbeiten auch weitreichendere Genehmigungen der Bauverwaltung notwendig. Dies ist u.a. immer dann der Fall, wenn ein Gebäudekomplex denkmalgeschützt. Auch wenn sich das Gebäude in einem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Areal befindet, ist zumeist eine spezifizierte behördliche Erlaubnis erforderlich.
Jahrelange Erfahrung bei Abbrucharbeiten
Sehr gerne kalkulieren wir Kosten und Arbeitsaufwand
von Ihrem Abbruch. Nach einem Vor-Ort-Termin können unsere Abrissprofis rasch den Umfang der Abbrucharbeiten
abschätzen
und Ihnen detailliert darlegen, mit welchem Umfang, welcher Dauer und welcher Investitionshöhe
man rechnen sollte. Ihre Abbrucharbeiten sind bei uns in besten Händen.